Rechtsgebiet
Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht
Wir beraten Markteilnehmer im Gesundheitswesen im Wettbewerbs- & Heilmittelwerberecht mit Blick auf die Anforderungen des deutschen und europäischen Rechts an Produkt- und allgemeine Unternehmenswerbung. Neben der vorsorgenden Beratung bei der Konzeption von Werbemaßnahmen, Gewinnspielen und Zugaben unterstützen wir unsere Mandanten auch bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Marktteilnehmern
Bei Ihren Fragen zum Wettbewerbs- & Heilmittelwerberecht stehen Ihnen Herr Hackstein und Herr Dr. Reuter zur Verfügung.