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Kompetenz

Ärztinnen & Ärzte

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften sowie Medizinische Versorgungszentren werden von uns bei der Praxisgründung, dem laufenden Betrieb der Praxis und der Praxisabgabe unterstützt. Neben gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen beraten und vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch im Rahmen von Nachbesetzungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und berufsrechtlichen Verfahren.

Ein bedeutender Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Verträgen für unsere ärztlichen Mandanten. Hierbei sind wir klar positionierte Interessenvertreter unserer Mandanten und helfen diesen dabei, sowohl im Rahmen ihrer beruflichen Kooperationen (BAG/MVZ) als auch bei sonstigen Verträgen (u.a. Arbeitsvertrag, Praxismietvertrag und sonstige Dienstleistungsverträgen) ihre Interessen zu wahren. Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit und unserer Kompetenz ist es, die spezifischen Herausforderungen der ärztlichen Tätigkeit bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.