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Kompetenz

Compliance

Die Leistungserbringung im deutschen Gesundheitswesen ist dadurch geprägt, dass eine Fülle von Regelungen und insbesondere Einschränkungen der Leistungserbringung durch den Gesetzgeber bestehen. Die Beratung bei der Beachtung dieser Regelungen im Einzelfall und der Prävention von Gesetzesverstößen ist wesentliche Kernkompetenz unserer Kanzlei bei der Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Beratung im Bereich der Korruptionsprävention und deren Bezüge zu dem Recht der Kooperationen im Gesundheitswesen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einführung von Compliance-Management-Systemen und stehen auch als externe Compliance-Beauftragte zur Verfügung.