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Rechtsgebiet

Medizinrecht

Wir beraten umfassend im Medizinrecht. Neben dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, dass insbesondere das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, umfasst, sind das Berufsrecht der Heilberufe, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, das Vertragsrecht der Heilberufe, das Vergütungsrecht der Heilberufe, dass Krankenhausrechts einschließlich Bedarfsplanung und Krankenhausfinanzierung, das Chefarztvertragsrecht und das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht Gegenstand der medizinrechtlichen Beratung.

Bei Ihren Fragen zum Medizinrecht stehen Ihnen Herr Hackstein, Herr Dr. Reuter und Frau Bigus-Tolsdorf LL.M. zur Verfügung.