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Kompetenz

Datenschutz im Gesundheitswesen

Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen verarbeiten Sie regelmäßig die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten. Hierbei handelt es sich um besonders geschützte Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sodass an deren Verarbeitung besondere Anforderungen gestellt werden, die weit über die Anforderungen an sonstige Datenverarbeitungen hinausgehen.

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen der Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen. Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich der sektorübergreifenden Kooperationen sowie im Bereich der Gestaltung von Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungserbringern. Insbesondere beraten wir Sie bei der Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen und der Zulässigkeit des Einsatzes moderner Kommunikationstechnologien im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Neben der einzelfallbezogenen Beratung zu Fragen des Gesundheitsdatenschutzes übernehmen wir für Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen, Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und sämtliche sonstigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen auch die Position des externen Datenschutzbeauftragten.