Am 22.09.2022 referiert Rechtsanwalt Jörg Hackstein zusammen mit Dipl.-Ing. Michael Vent (BEO MedConsulting Berlin GmbH) für den BVMed zum Thema:

Antragsverfahren Hilfsmittelverzeichnis – Erfolgreiche Antragstellung: Was ist wie und wann zu tun?

Der Gesetzgeber hat 1989 das Hilfsmittelverzeichnis eingeführt, um in erster Linie eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zu erreichen. Das Verzeichnis gliedert die Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen, Produktuntergruppen und -arten. Des Weiteren enthält es beispielsweise leistungsrechtliche Aussagen über die Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln, Angaben zur Produktqualität sowie Produktbeschreibungen.
Innerhalb kurzer Zeit hat sich das Verzeichnis als feste Größe und faktisch auch als „Positivliste“ im Hilfsmittelmarkt etabliert. Ihm kommt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine „marktsteuernde Wirkung“ zu. Will ein Hersteller auf dem GKV-Markt (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung) mit seinem Hilfsmittel Fuß fassen, kommt er an der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis nicht vorbei. Der Weg bis zum Erhalt der gewünschten Hilfsmittelnummer ist jedoch nicht selten mit einer Vielzahl von Stolpersteinen übersät.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) sind nun zahlreiche Neuregelungen auch für das Hilfsmittelverzeichnis und damit für die Hersteller in Kraft getreten. Für die Hersteller von Hilfsmitteln gilt es nun, sich mit den neuen Anforderungen, den sich durch die drohende Löschung von Altprodukten ergebenden Risiken und den Kriterien für die Aufnahme von innovativen Produkten vertraut zu machen und diese richtig umzusetzen.

Das Seminar gibt dem Hilfsmittelhersteller und -vertreiber einen Überblick rund um das Hilfsmittelverzeichnis und zeigt Möglichkeiten auf, wie er die Klippen des Antragsverfahrens umschiffen kann. Die Referenten machen die Teilnehmer mit den rechtlichen Grundlagen und deren praktischer Umsetzung, der Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses bei der Erstattung von Hilfsmitteln und über den Weg eines Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis an praktischen Beispielen vertraut. Die erworbenen Kenntnisse sollen einen Beitrag dazu leisten, die Bedeutung der Hilfsmitteleintragung schon im Rahmen der Produktentwicklung sowie der Markteinführung zu erkennen und die Eintragung von Hilfsmitteln durch die Entwicklung frühzeitiger Strategien zu beschleunigen.

In der Veranstaltung setzen sich die Referenten u. a. mit folgenden Fragestellungen auseinander:
• Welche gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten?
• Welche vorbereitenden Arbeiten müssen vor einer Antragstellung geleistet werden?
• Was ist nach dem HHVG neu und welche Auswirkungen hat das auf bisher gelistete Produkte und künftige Neulistungen?
• Wie kommen Innovationen ins Hilfsmittelverzeichnis?
• Welche Besonderheiten ergeben sich bei echten Innovationen und was folgt aus den BSG-Entscheidungen zu den neuen Behandlungsmethoden?
• Welche Analyse ist in vertriebstechnischer Hinsicht schon im Rahmen der Produktentwicklung sinnvoll?
• Von welchen Kriterien ist die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis abhängig?
• Welche Anforderungen aus dem Hilfsmittelverzeichnis sind konkret durch das CE-Zeichen abgedeckt?
• Warum ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich dienen und solchen mit therapeutischem Nutzen, im Rahmen der Antragstellung so wichtig?
• Wie kann das Verfahren beschleunigt werden?
• Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
• Welche Handlungsoptionen bestehen bei falscher Listung, Löschung, Fortschreibung etc.?

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